Das Zusammenspiel zwischen FBG und LWK Nds
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) hat die gesetzliche Pflichtaufgabe den Privatwald zu beraten und betreuen. Dabei besteht die Forstorganisation der LWK aus der Zentrale in Hannover und den Forstämtern mit den jeweiligen Bezirksförstereien. Die forstlichen Zusammenschlüsse haben einen Beratungsvertrag mit der LWK abgeschlossen. Mit diesem Beratungsvertrag wird die forstfachliche Betreuung der Mitglieder der jeweiligen FBG geregelt.
Jedes Mitglied einer Forstbetriebsgemeinschaft hat mit dem jeweiligen Jahresbeitrag die forstliche Betreuung abgegolten. Der Beratungsvertrag beinhaltet aber nicht die finanzielle Abrechnung von Holzabrechnungen oder Mitgliedverwaltung. Diese Angelegenheiten werden von den einzelnen Forstbetriebsgemeinschaften bzw. der FBG Ostheide eigenständig wahrgenommen.
Forstamt Südostheide
Anschrift
Bodemannstr. 16
38518 Gifhorn
Telefon: 05371 94549-30
Fax: 05371 94549-69
E-Mail: foa.suedostheide@lwk-niedersachsen.de
Leiter/in
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