Waldumbau und Wettbewerbskraft des Waldeigentums durch schlanke EU-Regulierung sichern!
Angekündigte Brüsseler Omnibus-Verordnung muss sich auch auf die EUDR erstrecken
Die Europäische Kommission hat für die nächsten Wochen sogenannte Omnibus-Verordnungen angekündigt, mit denen die von ihrer Präsidentin Ursula von der Leyen versprochenen Vereinfachungen des EU-Rechts Fahrt aufnehmen sollen. Wie der Verband AGDW – Die Waldeigentümer betont, muss die EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR) Teil dieser „Omnibus-Pakete“ werden. „Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen sollte der EU-Kommission klar sein, dass die Wirtschaft in Europa von weiteren Regulierungen zu verschonen ist, um im weltweiten Wettbewerb bestehen zu können. Das gilt gerade auch für die Forstwirtschaft“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter. Inhaltlicher Schwerpunkt des Ende Februar erwarteten ersten „Omnibus-Pakets“ soll laut EU-Kommission das Thema Nachhaltigkeit sein. Damit drängt sich die EUDR mit ihrem im Grundsatz zu begrüßenden Ziel des Waldschutzes als Teil des Pakets förmlich auf.
Vorgenommen hat sich die EU-Kommission mit ihren Omnibus-Paketen gerade auch die Entlastung kleinerer und mittlerer Unternehmen (KMU), deren Berichtspflichten um 35 Prozent abnehmen sollen. Die Waldwirtschaft in der EU und insbesondere in Deutschland, wo sich rund zwei Drittel des Waldes im oft kleinteiligen Eigentum von Privaten und Kommunen befinden, würde durch die EUDR besonders belastet. „Angesichts von rund zwei Millionen Waldbesitzern allein in Deutschland muss die EU-Kommission bei der EUDR zeigen, dass es ihr mit den immer wieder angekündigten Vereinfachungen des EU-Rechts ernst ist“, betont AGDW-Präsident Bitter. Der Geltungsbeginn der EUDR war im Dezember um ein Jahr auf Ende 2025 verschoben worden, ohne dass es bisher allerdings zu angemahnten und vom Europaparlament geforderten inhaltlichen Anpassungen an der Verordnung gekommen wäre. „Zu diesen notwendigen Vereinfachungen gehört eine Verringerung der Informationspflichten für Marktteilnehmer aus Ländern und Regionen, in denen nachweislich kein Entwaldungsrisiko besteht“, hebt Prof. Bitter hervor.
Sisyphos-Arbeit beim Sammeln von Daten droht
Welche Folgen die mit der EUDR in ihrer jetzigen Form geltenden Dokumentationspflichten insbesondere für den Kleinprivatwald hätten, macht Andreas Täger, Sprecher des Initiativkreises Forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse (IK) der AGDW deutlich: „Für eine typische Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) mit rd. 2.400 Mitgliedern schätzen wir allein den Aufwand zum erstmaligen Einholen und Bearbeiten der angeforderten Informationen inklusive der Erfassung von Geodaten der Mitglieder auf rund 100.000 Euro. Die Kosten für die Anpassung des EDV-Systems sind in dieser Summe noch gar nicht enthalten“, erläutert Täger. In solch einer typischen FBG wären laut IK-Schätzung dann in den Folgejahren mittlere fünfstellige Beträge an Kosten zur Erstellung von Sorgfaltserklärungen und für die Pflege der Geodaten zu veranschlagen. „Uns droht eine Sisyphos-Arbeit beim Sammeln von Daten unserer Mitglieder. Das würde unsere Tätigkeit vor Ort für Waldpflege und Waldumbau stark beeinträchtigen“, warnt der IK-Sprecher.
Die bundesweit knapp 1.700 Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse haben als Selbsthilfeorganisationen der Waldbesitzer eine wichtige Rolle für die effiziente Waldbewirtschaftung, gerade auch in Regionen, in denen der Waldbesitz klein strukturiert ist. Das ist vielerorts der Fall. Mehr als 95 Prozent der privaten Waldeigentümer verfügen über eine Waldfläche von unter 20 Hektar. „Gerade den Kleinprivatwald aber gilt es für den erfolgreichen Waldumbau verstärkt zu aktivieren“, betont Täger. „Die EU-Kommission muss jetzt liefern, um unverhältnismäßigen Aufwuchs von Bürokratie zu verhindern. Andernfalls könnte die Versorgung mit dem nachhaltigen Rohstoff Holz gefährdet werden“, unterstreicht der IK-Sprecher.
Quelle: AGDW - Die Waldeigentümer
Stand: 18. Februar 2025