„Die EU-Kommission gefährdet mit einer unverständlichen Risikobewertung von Staaten die nachhaltige Waldbewirtschaftung in Deutschland ebenso wie den globalen Waldschutz.“ Das erklärt der Präsident des Verbandes AGDW – Die Waldeigentümer, Prof. Andreas Bitter, anlässlich bekannt gewordener Pläne der EU-Kommission zur Umsetzung der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten (EUDR). Laut Medienberichten zu dem von der EU-Kommission vorbereiteten „Benchmarking“ sollen nur eine Handvoll Länder in die Kategorie „hohes Risiko“ eingestuft werden, während zahlreiche stark von Entwaldung betroffene Staaten lediglich der mittleren Risikokategorie zugeordnet werden. Prof. Bitter: „Die Pläne der EU-Kommission zur Umsetzung der EUDR sind in ihrer jetzigen Form eine Farce. Was als ambitionierter Schritt gegen globale Entwaldung gedacht war, droht zum bürokratischen Bumerang zu werden, der vorrangig die Waldeigentümer in Deutschland und anderen EU-Staaten trifft, statt einen Beitrag zum Waldschutz zu leisten.“
Die Einstufung Deutschlands in die untere „Risiko“-Kategorie würde nichts daran ändern, dass auf die hiesigen Waldeigentümer ab Ende dieses Jahres neue, weitestgehend nutzlose Informationspflichten zukämen, obwohl Deutschland frei von Entwaldung ist. „Der Wald in Deutschland wird nachhaltig bewirtschaftet, seine Fläche wächst, Entwaldung findet anerkanntermaßen nicht statt. Dem muss die EU-Kommission beim Benchmarking durch die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie Rechnung tragen, mit der sich der Aufwuchs unnötiger neuer Bürokratie für die heimische Forstwirtschaft verhindern lässt“, fordert AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.
Die neue Bundesregierung weiß um den dringenden Handlungsbedarf und fordert in ihrem Koalitionsvertrag eine entsprechende Null-Risiko-Kategorie. Die AGDW ruft daher die Bundesregierung auf, gemeinsam mit anderen EU-Mitgliedstaaten und den Akteuren der EU-Institutionen zügig eine bürokratiearme Lösung für die im globalen Maßstab richtigen Ziele der EUDR vorzulegen. „Das Votum des Europaparlaments vom vergangenen November für die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie hat gezeigt, dass es für diese Position breite Unterstützung gibt. Diese muss sich nun auch in den anderen EU-Institutionen widerspiegeln. Zur Einführung einer solchen, sachlich gebotenen Null-Risiko-Kategorie sollte auf dem Wege einer ‚Omnibus-Verordnung‘ ein ausreichendes Zeitfenster durch eine weitere Verschiebung des EUDR-Geltungsbeginns geschaffen werden“, unterstreicht Prof. Bitter.
Quelle: AGDW - Die Waldeigentümer
Stand: 20. Mai 2025