Aktuelles von der FBG Ostheide

Sicher arbeiten im Schadholz

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie hier noch einmal auf die große Gefahr hinweisen, die von geschädigten Beständen bzw. Bäumen ausgeht.

Kalamitäten durch einzelne Ereignisse verbunden mit einem hohen Schadholzaufkommen hat es schon immer gegeben. Nur erstreckte sich der Schadholzanteil in der Vergangenheit in aller Regel auf eine Baumart. Neu an der derzeitigen Situation ist jedoch, dass praktisch alle Hauptbaumarten betroffen sind. Ausgelöst durch die Dürre der letzten Sommer, die Stürme und die Borkenkäferkalamität zeigen viele Bestände überdurchschnittliche hohe Schadholzanteile.

Die Zahl der tödlichen Unfälle bei der Waldarbeit stieg im Jahr 2019 stieg dadurch dramatisch an. Deutschlandweit sind laut Bericht der SVLFG 32 Menschen tödlich verunglückt. Drei Viertel dieser Unfälle ereigneten sich bei der Fällarbeit.

Kranke oder befallene Bäume bergen ein hohes Gefahrenpotential durch Totholz in den Kronen des zu fällenden Baumes, das sich schon bei geringen Erschütterungen lösen und zu schweren Unfällen führen kann. Aber auch plötzliches Abbrechen oder Zerbersten der Stämme wird immer häufiger gemeldet.

Als besonders gefährlich hat sich die Arbeit in abgängigen Buchenbeständen erwiesen. Im belaubten Zustand sind Trockenschäden in der Krone noch gut erkennbar. Nach dem Laubabfall ist dann eine sichere Baum- bzw. Gefährdungsbeurteilung fast nicht mehr möglich. Ein Auszeichnen im Sommer und Einschlag im Herbst/ Winter stellt sich als genauso kritisch dar, weil sich der Zustand der Bäume binnen weniger Wochen verschlechtern kann. Die geschädigten Bäume sollten daher unverzüglich gekennzeichnet und zeitnah eingeschlagen werden. Eine weitere Gefahr stellen dabei sogenannte Grünastabrüche dar. Auch an vermeintlich gesunden Bäumen kann durch die Belastung des Laubes oder durch Fäulnisstellen an den Astansätzen keine ausreichende Holzstabilität vorhanden sein. Dies ist von außen jedoch nicht zu erkennen.

Wir raten daher allen Waldbesitzern: Überlassen Sie die Arbeiten in solchen Schadholzbeständen unbedingt den speziell hierfür geschulten Unternehmern. Unter keinen Umständen arbeiten Sie dort selbst, oder überlassen diese Arbeiten etwa Dritten wie beispielsweise Brennholzselbstwerbern!

Vollmechanisiert geht immer vor!

Für alle Arbeiten an betroffenen Bäumen gilt, dass diese möglichst erschütterungsfrei durchzuführen sind. Beim eigentlichen Zufallbringen des Baumes sind Arbeitsverfahren anzuwenden, die technisch sicher sind oder den räumlichen Abstand zum Baum ermöglichen. In der Reihenfolge des Sicherheitsniveaus ist der vollmechanisierte Einschlag mittels Hervester, Bagger oder Fällkran das sicherste Arbeitsverfahren. Erst nachrangig stehen weitere Arbeitsverfahren zur Auswahl.

Es gibt mittlerweile zwei gängige Arbeitsverfahren der Starkholzernte in Schadholzbeständen:

  • Seilwindenunterstütztes Fällen und Umziehen
  • Fällung mit funkbedienbaren technischen Fällkeilen

Beide Verfahren erfüllen zwei wesentliche Punkte.

  1. Der Zeitpunkt des Fällens lässt sich immer exakt bestimmen bzw. steuern.
  2. Zum Zeitpunkt der eigentlichen Fällung befindet sich niemand mehr in unmittelbarer Nähe des fallenden Stammes.

Ein Video das beide Techniken zeigt und erklärt finden sie unter folgendem Link.

Fällen von Laubschadholz

Zur Brennholzselbstwerbung:

Bitte denken Sie als Waldbesitzer unbedingt daran, sich von jedem Selbstwerber die Sachkunde im Umgang mit der Motorsäge nachweisen zu lassen. Bitte lassen Sie jeden Selbstwerber die Erklärung zum Haftungsausschluss (Selbstwerbererklärung) unterschreiben, damit Sie als Flächeneigentümer bei etwaigen Unfällen nicht haftbar gemacht werden können.

Sollte Sie Kenntnis davon erhalten, dass einer der Selbstwerber gegen die Auflagen oder Sicherheitsvorschriften verstößt, weisen Sie ihn unbedingt und unmittelbar darauf hin. Sollte er sich uneinsichtig zeigen, verweisen Sie ihn sofort des Waldes. Nur so können sie gewährleisten, bei einem Unfall später nicht doch noch haftbar gemacht zu werden.

Das Merkblatt zum Einsatz von Brennholzselbstwerbern finden Sie hier.

Merkblatt Brennholzselbstwerber

Stand: 22. Januar 2020

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