Natura 2000 - Waldbesitzer fühlen sich gegängelt
Liebe Mitglieder,
sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie den am 20.02.18 von den Ministerien MU und ML versandten Leitfaden: „NATURA 2000 in Niedersächsischen Wäldern. Ein Leitfaden für die Praxis“ nebst Anschreiben.
Der Leitfaden soll der Umsetzung des Runderlasses zur Unterschutzstellung von Wald in NATURA 2000 Gebieten (v. 21.10.2015) dienen.
In dem Anschreiben der Ministerien heißt es auch schon gleich zum „Unterschutzstellungserlass“, dass „dieser Runderlass unverändert bestehen bleibt, eine Grundschutzverordnung für Niedersachsen ist nicht geplant“.
Die Argumente der Waldbesitzer haben kein Gehör gefunden, der Waldbesitzerverband wurde auch bei der Erarbeitung des Leitfadens nicht eingebunden.
Norbert Leben, Präsident Waldbesitzerverband Niedersachsen, hat sich in der Zeitschrift Land&Forst in einem Interview mit der Überschrift „Nur mit - nicht gegen uns“ dazu geäußert. Ebenso in einem Artikel des Landvolk Pressedienstes mit der Überschrift: "Waldbesitzer fühlen sich gedängelt - Schutzgebietsausweisungen in niedersächsischen Wäldern ist existenzbedrohend."
Kurzinfo zum Anschreiben und Leitfaden:
Im Anschreiben zum Leitfaden heißt es „Der Leitfaden ist Richtschnur für die unteren Naturschutzbehörden“, der Leitfaden lässt jedoch Abweichungen/Ausnahmen zu.
Laut Anschreiben (S. 2) soll die „Sicherung auf die nach EU-Recht notwendigen und erforderlichen Maßnahmen und Vorgaben begrenzt werden“, so ist aber die Öffnungsklausel -Punkt 1.9 im sogenannten Unterschutzstellungserlass doch wieder anwendbar, d.h. Regelungen über die Vorgaben im Unterschutzstellungserlass hinaus - zwar unter der Maßgabe : „nur im begründeten Ausnahmefall zum Schutz einzelner Arten oder Lebensraumtypen anzuwenden“, wie dieses jedoch zukünftig gehandhabt wird, wird sich zeigen.
Ein Vorrang der Ausweisung als Naturschutzgebiet zur rechtlichen Sicherung ist im Leitfaden auf S. 16 zu finden:
„Aufgrund der Komplexität der Schutzansprüche für Wald wird die Kategorie des Naturschutzgebietes in den meisten Fällen das erforderliche und angemessene
Schutzinstrument sein. Dies kommt auch im vollständigen Namen des „Unterschutzstellungserlasses“ (Unterschutzstellung von Natura 2000-Gebieten im
Wald durch Naturschutzgebietsverordnung) zum Ausdruck, jedoch lässt dieser die Sicherung als Landschaftsschutzgebiet ausdrücklich zu“.
Ein Erschwernisausgleich für Landschaftsschutzgebiete ist seitens der Ministerien bisher nur eine Absichtserklärung (S. 5 im Anschreiben).
Wie die Handhabung des Leitfadens seitens der Landkreise/Unteren Naturschutzbehörden erfolgt wird die Zukunft zeigen.
Die Waldbesitzer halten aber nach wie vor an einer Umsetzung einer Grundschutzverordnung fest. Und dass die Umsetzung der EU – Richtlinie FFH (EU-RL 92/43 EWG) anders möglich ist, zeigen die Bayern. Die EU-rechtlichen Bestimmungen werden für die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter in Bayern so schonend wie möglich umgesetzt.
Lesen Sie mehr dazu in den angefügten Artikeln:
Artikel Landvolk Pressedienst v. 01.03.2018
Stand: 07. März 2018