Aktuelles von der FBG Ostheide

FFH: Große wirtschaftliche Einbußen für Waldbesitzer

Die niedersächsischen Waldbesitzer befürchten erhebliche Einbußen durch die hoheitliche Sicherung von FFH-Gebieten. Sie fordern eine stärker an der Praxis orientierte Umsetzung durch die Naturschutzverwaltung. „Naturschutz gegen den Willen der Eigentümer wird auf Dauer scheitern“, sagte Norbert Leben, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen e.V., auf dessen FFH-Forum am 29. September in Lehrte bei Hannover.

Für die niedersächsischen Waldbesitzer ist der durch die Landesregierung gewählte Weg der hoheitlichen Sicherung über Naturschutzgebietsverordnungen nur schwer nachzuvollziehen. Der Vergleich mit anderen Bundesländern zeigt, dass dies auch in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Waldbesitzern und mehr Vertragsnaturschutz geht. Rechtsanwalt Dr. Helmar Hentschke und Prof. Dr. Bernhard Möhring (Universität Göttingen) informierten über die rechtliche Wertung der Verwaltungsmaßnahmen und die materiellen Konsequenzen. So liegt der jährliche Verlust für den einzelnen Waldbesitzer bei bis zu 350 Euro pro Hektar.

Hinzu kommen Verluste an Verkehrs- und Beleihungswerten, wenn Naturschutzgebiete ausgewiesen werden. Weitere Streitpunkte: ein staatliches Vorkaufsrecht und der Bestand des Erschwernisausgleichs. Dieser gilt – wenn auch in ungenügender Höhe – zunächst nur bis 2021. Ob er danach Bestand haben wird, ist ungewiss. Insgesamt fast 70.000 Hektar Privatwald in Niedersachsen sind davon betroffen.

Mit Detlef Tanke (SPD), Helmut Dammann-Tamke (CDU), Hans-Joachim Janßen (Grüne) und Dr. Stefan Birkner (FDP) stellten sich im Rahmen einer Podiumsdiskussion Vertreter der vier im niedersächsischen Landtag sitzenden Parteien den Fragen von Moderator Markus Hölzel und der Waldbesitzer im Saal. Während die Abgeordneten von CDU und FDP die Bedeutung des Eigentums als hohes Gut unterstrichen und dessen Sozialpflichtigkeit nicht überstrapaziert sehen wollen, sah Hans-Joachim Janßen von den Grünen keine gesetzliche Notwendigkeit zur Entschädigungspflicht bei den Bewirtschaftungsbeschränkungen, die durch den entsprechenden Erlass der niedersächsischen Ministerien für Umwelt und für Landwirtschaft festgelegt werden. Detlef Tanke relativierte diesen Erlass und wollte ihn eher als Empfehlung an die Unteren Naturschutzbehörden verstanden wissen. Die Waldbesitzer könnten ja in den Kreistagen ihren Einfluss geltend machen.

Abschließend stellten die vier Abgeordneten dar, wie sie sich das weitere Vorgehen nach der Landtagswahl am 15. Oktober vorstellen, sollten sie dann in der Regierungsverantwortung stehen. So sieht SPD-Abgeordneter Tanke keinen Änderungsbedarf an der derzeitigen Praxis. Grünen-Abgeordneter Janßen gab zu, dass man die Grundeigentümer besser einbeziehen sollte und sprach sich für eine Ausweitung des Erschwernisausgleichs von Naturschutzgebieten auf Landschaftsschutzgebiete aus. Niedersachsens FDP-Chef Birkner will den Wert des Eigentums klarstellen und besser respektiert sehen. CDU-Abgeordneter Dammann-Tamke stellte klar, dass die Menschen über Generationen unsere Wälder entwickelt haben. Der Unterschutzstellungserlass müsse dies stärker berücksichtigen und entsprechend überarbeitet werden.

„Die Grundeigentümer müssen durch den amtlichen Naturschutz besser eingebunden werden“, sagte Waldbesitzerpräsident Norbert Leben abschließend und formulierte folgende Forderungen des Privatwaldbesitzes:

Kein Vorkaufsrecht!

LSG statt NSG!

Erschwernisausgleich auch im LSG!

Unterschutzstellungserlass und Erschwernisausgleichsverordnung anpassen!

Vertragsnaturschutz!

Freie Baumartenwahl!

Keine Verkehrswertminderung!

Eigentümerfreiheit!

Bei der abschließenden Exkursion in den Hämeler Wald wurden neben einer Visualisierung der Wertverluste zwei weitere Punkte augenscheinlich: Das Haftungsrisiko für Arbeiter und Waldbesucher angesichts hängender Äste in den zu erhaltenden naturnahen Waldstrukturen und die Dynamik der Natur.

Besonders in Lebensraumtypen mit Eiche verändern sich die Baumartenzusammensetzungen recht schnell. Um sie zu erhalten – wie in den Vorschriften vorgesehen – muss man forstwirtschaftlich einwirken. Auch hier scheint das Know-how von Waldbesitzern und Forstleuten stärker erforderlich und eine bessere Einbindung wünschenswert zu sein.

Lassen Sie als Waldbesitzer nicht zu, dass ihre zuständige Untere Naturschutzbehörde nach eigenem Ermessen handelt und Sie als Eigentümer nicht einbezieht. Sprechen Sie mit Ihren örtlichen Kreistagsabgeordneten und mischen sich ein!

Stand: 05. Oktober 2017

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