Aktuelles von der FBG Ostheide

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)

Pressemitteilung:

Am 19.04.2023 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) beschlossen, der massive Auswirkungen für die Holzenergie und die Waldbesitzenden befürchten lässt. Die Umsetzung des Kabinettbeschlusses würde bedeuten, dass ab dem kommenden Jahr keine Holz- und Pelletheizungen mehr in Neubauten eingebaut werden dürften. Im Gebäudebestand kann eine neue Holzheizung (nach Havarie der alten Heizung) dann nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
„Die Realisierung des Gesetzentwurfs würde faktisch zu einer weitgehenden Abschaffung von Holz- und Pelletheizungen auch in Niedersachsen führen, was massive finanzielle und soziale Einschnitte für große Teile der Bevölkerung insbesondere auch für die niedersächsischen Waldbesitzenden mit sich bringt. Vor allem der ländliche Raum wird stark benachteiligt werden“, befürchtet Philip von Oldershausen, Präsident des Waldbesitzerverbandes Niedersachsen.
Das Vorgehen der Bundesregierung ist vor allem auch unverständlich vor dem Hintergrund der Tatsache, dass heutige Holz- und Pelletfeuerungen hocheffizient und mit niedrigen Emissionen arbeiten. Holzenergie trägt im Bereich der Erneuerbaren Wärme zur höchsten CO2-Einsparung bei. Energieholz ist eine dezentrale, kostengünstige und nachwachsende Energie, die als Nebenprodukt bei der Holzernte anfällt. Mit dem Gesetz gibt es keine sozialverträgliche Lösung, es ist auch nicht ökonomisch machbar und ebenso nicht ökologisch sinnvoll.
Die EU hat mit RED III ( EU-Richtlinie für Erneuerbare Energien) kürzlich die Bedeutung der Holzverwendung zur Energieerzeugung bestätigt, auf nationaler Ebene wird das Vorgehen der EU jedoch ignoriert.
Die Federführung hierzu liegt beim Bundeswirtschafts- und Bundesbauministerium. Sollte der Beschluss in der vom Kabinett verabschiedeten Form umgesetzt werden, hätte dieses massive negative Auswirkungen für alle Waldbesitzende, die Forstwirtschaft und die Bevölkerung - und wohl auch auf den Klimaschutz!
Wir fordern daher eine Streichung der vorgenannten Regelungen im GEG und appellieren an die Politik, sich für die Interessen der niedersächsischen Waldbesitzenden und des ländlichen Raums insgesamt einzusetzen, so der Waldbesitzerverband Niedersachsen.

Regelungen im GEG – Entwurf die vom Waldbesitzerverband abgelehnt werden:

Ab 1.1.2024 soll laut GEG – Entwurf folgendes gelten
- Im Neubau- Keine Biomasse-/Holzheizungen
Biomasseheizungen im Neubau sind nicht zur Erfüllung des 65 Prozent-Ziels zulässig
- Auch der Anschluss an eine bestehende Biomasse-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (Bau von Altenteil bzw. für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an die Holzheizung in unmittelbarer Nähe deutlich günstiger wäre.
- Im Gebäudebestand kann eine neue Holzheizung - Stückholz, Pellets oder Hackschnitzel (nach Havarie der alten Heizung)
nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
- Kleinere Gebäudenetze bis 16 Wohneinheiten werden wie eine Einzelheizung/Einzelgebäude betrachtet.

Stand: 24. April 2023

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