Aktuelles von der FBG Ostheide

Bundesrechnungshof deckt Fehler der SVLFG auf!

Der Bundesrechnungshof hat (so die Quelle) im Zuge einer Prüfung der SVLFG-Bundeszuschüsse die fehlerhafte Verwendung der Fördermittel festgestellt. Die Mittel aus Bundeszuschüssen seien von der SVLFG nicht vollständig zur Beitragssenkung verwendet worden.

Ob es eine automatische Korrektur der SVLFG für die Betroffenen gibt, steht nicht fest. In jedem Fall sollten alle Bescheidempfänger prüfen, ob Bundesmittel berücksichtigt wurden. In der Regel gibt es Bundeszuschüsse sobald der SVLFG Beitrag über 300 € liegt, dies betrifft unseres Wissens nach alle Forstbetriebe ohne Hiebssatz ab 12 ha.

Die Kurzinfo vom Waldbesitzerverband Brandenburg e.V. finden Sie hier.

Stand: 06. Juni 2018

Zurück